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Ministerium für Inneres und Sport
 
Verbot von Himmelslaternen im Saarland
Saarland verbietet Himmelslaternen
Pressemitteilung vom 01.10.2009 - 17:00 Uhr
Im Saarland wird das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelsl
aternen verboten. Innenminister Klaus Meiser unterzeichnete
am heutigen Tag eine entsprechende Polizeiverordnung. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des
Saarlandes in Kraft. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu
fünftausend Euro geahndet werden.
Himmelslaternen sind ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft im Innern des Ballons aus Papier mit einer offenen Flamme
erwärmt wird. Von diesen Himmelslaternen gehen konkrete Brandrisiken aus. Sofort nach dem Start sind die Flugkörper
unkontrollierbar un
d ausschließlich de
n äußeren Bedingungen
und den Witterungsbed
ingungen ausgesetzt.
Innenminister Klaus
Meiser: „Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken
sind nicht abschätzbar. So ist ein Brand am 30.4. / 1.5.09 in
Schiffweiler mit einem hohen Sachschaden auf eine Himmelslaterne zurückzuführen. Das Verbot ist zur Abwehr von Gefahren für
die öffentliche Sicherhei
t und Ordnung notwendig.“
© 2009 Saarland
Pressemitteilung | Saarland.de http
://www.saarland.de/7211_58414.ht
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