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Wenn sie einen Termin kennen der noch nicht in der Terminliste eingetragen ist, können sie ihn hierüber melden.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung einer Feuerwehr aus dem Landkreis Saarlouis handelt.

Möchten sie einen Termin einer Feuerwehr außerhalb des Landkreises Saarlouis melden, dann setzen sie sich mit uns in Verbindung.

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Füllen sie das Terminformular mit AcrobatReader aus und versenden es an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie können uns zusätzlich zur Terminmeldung auch ein Plakat ihrer Veranstaltung zusenden. Es sollte das Format "jpg" haben und die maximale Dateigröße sollte 1 MB nicht übersteigen.

Terminformular

Hiermit erteilen wir dem Kreisfeuerwehrverband Saarlouis die vollen Nutzungsrechte um den Titel BPM112 als MP3 oder Vidoclip online zu stellen und auch weitergeben zu dürfen.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass dieser Titel ohne GEMA-Gebühren öffentlich gespielt werden darf, der Titel ist von uns bewusst nicht bei der GEMA gemeldet worden.

Informationen zum Titel.

Wir hatten das Tempo analog der Feuerwehr-Notrufnummer 112 gewählt, also 112 BPM (beats per minute = Schläge pro Minute). Außerdem könnte dieser Titel somit auch für die Ermittlung der optimalen Herzdruckmassage-Frequenz genutzt werden. Diese Frequenz sollte zwischen 100 und 120 BPM liegen.

Wir treten übrigens auch auf diversen Veranstaltungen mit unserer 4-köpfigen Band auf. Wer uns also mal für das Feuerwehrfest buchen möchte, kann dies gerne unter den oben angegebenen Kontaktdaten tun.

DIE GRANATEN
DIE 100% LIVE-BAND

 

 

Die Granaten 112BPM

Ministerium für Inneres und Sport
 
Verbot von Himmelslaternen im Saarland
Saarland verbietet Himmelslaternen
Pressemitteilung vom 01.10.2009 - 17:00 Uhr
Im Saarland wird das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelsl
aternen verboten. Innenminister Klaus Meiser unterzeichnete
am heutigen Tag eine entsprechende Polizeiverordnung. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des
Saarlandes in Kraft. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu
fünftausend Euro geahndet werden.
Himmelslaternen sind ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft im Innern des Ballons aus Papier mit einer offenen Flamme
erwärmt wird. Von diesen Himmelslaternen gehen konkrete Brandrisiken aus. Sofort nach dem Start sind die Flugkörper
unkontrollierbar un
d ausschließlich de
n äußeren Bedingungen
und den Witterungsbed
ingungen ausgesetzt.
Innenminister Klaus
Meiser: „Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken
sind nicht abschätzbar. So ist ein Brand am 30.4. / 1.5.09 in
Schiffweiler mit einem hohen Sachschaden auf eine Himmelslaterne zurückzuführen. Das Verbot ist zur Abwehr von Gefahren für
die öffentliche Sicherhei
t und Ordnung notwendig.“
© 2009 Saarland
Pressemitteilung | Saarland.de http
://www.saarland.de/7211_58414.ht
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