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Unfallverhütung im Feuerwehrdienst.

Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Der Begriff des Beschäftigten ist im Arbeitsschutzgesetz bewusst weit gefasst. Er beinhaltet alle Personen, die durch eine andere (natürliche oder juristische) Person im Rahmen einer Organisation tatsächlich in Anspruch genommen werden. Darunter fallen auch ehrenamtliche Mitarbeiter von z. B. Freiwilligen Feuerwehren oder Hilfsorganisationen.

Feuerwehrdienst ist schwere körperliche Arbeit und Feuerwehrdienst ist besonders gefährlich! (GUV-I 8558 Sicherer Feuerwehrdienst)
Warum?
Weil gerade in besonders gefährlichenSituationen die Feuerwehr gerufen wird, z.B. bei Brand, Atemgiften, Strahlung, chemischen Gefahren, Explosionsgefahren, Einsturzgefahr, Gefahren durch Elektrizität. Dabei kommen auf die Feuerwehr immer wieder besondere Schwierigkeiten zu: Unbekannte Einsatzorte, unwegsames Gelände, schlechte Witterung, Dunkelheit, Sichtbehinderung, z.B. durch Rauch. Dabei sieht sich der Feuerwehrangehörige ständig Gefahren gegenüber. Aber auch physische Überlastung, Stress, traumatische Erlebnisse bei Einsätzen mit Toten und Verletzten belasten den Feuerwehrangehörigen.

 

Beschreibung

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DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband

Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft durch umfassende medizinische Versorgung und berufliche sowie soziale Eingliederung in die Gesellschaft. Die Entschädigung beinhaltet Verletztengeld oder gegebenenfalls eine Rente.Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.

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Magazin "Sicher im Saarland"

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Fachmagazins für Sicherheitsbeauftragte arbeit & gesundheit
Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

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DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband

Publikationen - Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz

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UKS (Unfallkasse Saarland)

Die UKS ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Versicherungsträger).
Die UKS ist eine (landesunmittelbare) rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird durch die Versicherten und die Arbeitgeber ausgeübt. Die UKS erfüllt im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. Selbstverwaltungsorgane der UKS sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die UKS hat einen Geschäftsführer, der dem Vorstand mit beratender Stimme angehört. Er führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB): erstes, viertes, siebtes, neuntes und zehntes Buch.

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UKS (Unfallkasse Saarland)

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